Die Gaspreisbremse – Was bedeutet das für die Hotellerie?

Gasflammen

Die Bundesregierung reagiert mit Preisbremsen auf die stark gestiegenen Gas- und Stromkosten. Somit sollen nicht nur private Haushalte, sondern auch Unternehmen mit einer günstigeren Basisversorgung ab 2023 entlastet werden. Ziel ist es dabei, die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine sichere Versorgung mit Gas während der Krise zu gewährleisten.

In diesem Blogbeitrag schauen wir uns einmal an welchen Mehrwert die Gaspreisbremse der Hotellerie bietet und welche Maßnahmen Hoteliers ergreifen können, damit die Energiekosten im Hotel gesenkt werden.

Die unterschiedlichen Gruppen bei der Gaspreisbremse

Für die Preisbremsen greift die Bundesregierung die Vorschläge der unabhängigen ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme, kurz EKGW, auf. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Maßnahmen nicht endgültig sind und noch von der Bundesregierung in Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden müssen.

Laut Kommission sollen unterschiedliche Regelungen für zwei Gruppen von Gasverbrauchern gelten. Zur Gruppe 1 gehören alle privaten Haushalte, große Wohneinheiten und Wohnungsunternehmen mit Zentralheizungen, sowie Standard-Last-Profil-Kunden (SLP). Unter SLP-Kunden fallen Gewerbe und industrielle Abnehmer mit einem Gasverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden.

In der Gruppe 2 befinden sich industrielle Gasverbraucher mit Registrierender Leistungsmessung (RLM). In dieser Gruppe liegt der Gasverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden. Die Teilnahme an dem Programm muss beim Versorger angemeldet und öffentlich gemacht werden.

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Dies gilt für Fernwärmekunden

Bei den Fernwärmekunden wird, im Gegensatz zu den Gaskunden, keine Unterscheidung zwischen Standard-Lastprofilen (SLP) und Registrierender Leistungsmeldung (RLM) gemacht. Die meisten Rechnungen werden hier auf monatlicher Basis erteilt.

Analog zum Gaspreis soll für Fernwärmekunden ab 01. März 2023, aber auch rückwirkend für Januar und Februar, ein garantierter Brutto-Arbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs eingeführt werden. Zugrunde gelegt wird hierbei die Abschlagszahlung aus September 2022.

Was erwartet uns?

Die Gaspreisbremse für die Gruppe 1 soll ab dem 01. März 2023 greifen und bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Rückwirkend wird die Gaspreisbremse dann auch die Monate Januar und Februar umfassen. Für den entsprechenden Gaspreis soll das Kontingent 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose betragen.

Zugrunde gelegt wird die Abschlagszahlung aus September 2022. Zusätzlich erhält die Gruppe 1 im Dezember 2022 eine einmalige Abschlagszahlung als finanzielle Brücke.

Um die Produktion und Beschäftigung zu sichern, soll ab Januar 2023 die Gaspreisbremse für die Gruppe 2 greifen. Der Beschaffungspreis soll auf 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das Kontingent liegt hier bei 70 Prozent des Verbrauchs des relevanten Vergleichszeitraums im Jahr 2021.

Der vertraglich vereinbarte Marktpreis gilt für Verbrauchsmengen oberhalb des Kontingents. Netzentgelte, Gasumlagen, Energiesteuer sowie CO2-Kosten kommen zum Beschaffungspreis hinzu.

Der Jahresverbrauch von 2021 als Vergleichszeitraum

Falls ein Hotel nun in die Gruppe 2 fällt, ist es eher kritisch zu betrachten, dass der Jahresverbrauch von 2021 als Vergleichszeitraum herangezogen wird. Wie viele sich noch erinnern, fand von Dezember 2020 bis Mai 2021 der zweite Lockdown in Deutschland statt. Die Hotels hatten geschlossen und dem zufolge wurde deutlich weniger Energie verbraucht. Das Jahr 2021 sollte also nicht ohne weiters als Vergleichszeitraum für den Gasverbrauch herangezogen werden.

Laut des Abschlussberichtes „Sicher durch den Winter“ der EKGW heißt es: „Falls die Verbrauchsdaten 2021 offensichtlich nicht als Referenz herangezogen werden können, sind spezifische Lösungen zu entwickeln.“ Was das genau bedeutet bleibt abzuwarten.

Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass zusätzlich ein Härtefallprogramm für die Wirtschaft vorgesehen ist. Es besteht aus einem Kredit- und Zuschussteil, womit die Lücke zwischen den erwarteten Effekten der Preisbremse und damit nicht abdeckbaren besonderen Härtefällen für individuelle Unternehmen geschlossen werden. Das Härtefallprogramm sollte für alle Branchen, Größenklassen und Verbrauchsmuster offenstehen.

Gruppe 1

Gruppe 2

Haushalte/Gewerbe
bis 1,5 Mio. kWh pro Jahr

Industrielle Kunden
ab 1,5 Mio. kWh pro Jahr

€ 0,12 pro kWh

€ 0,07 pro kWh

Inklusive aller gesetzlichen Abgaben

Zuzüglich Netzentgelte, Energiesteuer, Gasumlage sowie CO2-Kosten

80 % Kontingent

70 % Kontingent

basierend auf hochgerechneter Jahresprognose von September 2022

des Verbrauchs des relevanten Vergleichszeitraums im Jahr 2021

20 % Lücke

30 % Lücke

zu regulären Marktpreis

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Man kann sich als Hotelier also nicht nur auf die Gaspreisbremse der Bundesregierung verlassen, sondern sollte in jedem Fall aktiv für die Senkung der Energiekosten im Hotel sorgen. Dies kann auch ohne bauliche Maßnahmen mit smarten und intelligenten Modulen wie der Energiemanagement-Lösung better.energy erfolgen.

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Selbstverständlich kühlen Ihre nicht belegten Hotelzimmer im Winter auch nicht aus. Sie hinterlegen eine gemäßigte Temperatur im System für Ihre leerstehenden Zimmer, beispielsweise 17 °C. Das vollständige Abdrehen der Heizung entfällt und wäre energetisch betrachtet auch eher nachteilig.

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Setzen Sie auf smarte Lösungen

Mithilfe des „Abwehrschirms“ von bis zu 200 Milliarden Euro wird die Bundesregierung den Gaspreis deckeln. Wichtig hierbei ist aber zu wissen, dass wenn die Hotels mehr als 70 Prozent (Gruppe 2) des angenommenen Jahresverbrauchs verbrauchen, muss der reguläre, hohe Marktpreis gezahlt werden. Daher macht es Sinn auf smarte Energiemanagement-Lösungen, welche langfristig einen hohen Mehrwert bieten, zu setzen.

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