Bayerischer Gastwirt legt sich mit Google an
Wegen "gravierend falscher Angaben" hat der Chef des Bräustüberls am Tegernsee sogar Klage eingereicht. Sein Problem ist, dass die Google-Suche für sein Restaurant neben Bewertungen, Adresse, Telefon und Öffnungszeiten immer eine für Peter Hubert nicht nachvollziehbare Warnung vor langen Wartezeiten anzeigt.
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Kunden bekämen den Eindruck, er sei immer ausgebucht, so Peter Hubert. Und trotz mehrmaligen Versuchen, Google telefonisch oder schriftlich zu erreichen, speist ihn der Suchmaschinenriese mit Verweis auf allgemeine Spielregeln ab. Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei. Auf welcher Grundlage der Algorithmus diese Angaben erstellt, lässt Google quasi als Betriebsgeheimnis offen, sagt Hubert dem "Merkur". Auf das Abmahnschreiben des Bräustüberl-Anwalts reagierte der Internetkonzern mit einer Standard E-Mail, die auf die Supportseiten der Homepage verwies.
Kurios ist der Umstand, das bisher eine Zustellung der Klageschrift nicht möglich war. "Die Zustellung an die Google-Zentrale ist dreimal gescheitert, weil die Post den Brief dort schlichtweg nicht abgibt", sagt Hubert. Daher muss das Landgericht München am 28. August beurteilen, ob ein Gerichtsvollzieher die Klageschrift an Google überbringen soll. Der Bräustüberl-Chef schickt voraus, dass er um sein Recht kämpfen wird, "wenn nötig, bis zur Konzernzentrale in den USA".