EU-Richtlinie für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Job
Wer Angehörige pflegt oder Kinder betreut, soll das nach dem Willen des Gesetzgebers konfliktfrei mit der Arbeit vereinbaren können. Daher wird die EU-Richtlinie künftig auch für Mitarbeiter von Kleinbetrieben gelten. Sie waren bisher von den Regeln der europäischen Vereinbarkeits-Richtlinie zu Familien- und Pflegezeit ausgenommen. EU-Mitglieder haben bis August Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Haufe