Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Kurzarbeit sieht vor, dass Angestellte auf bis zu 100 Prozent ihres vorherigen Gehalts aufstocken können, ohne dass es auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Voraussetzung dafür ist, dass diese zusätzlichen Jobs für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Versorgung wichtig sind.