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18. November 2021 | 15:32 Uhr
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Ausnahmen von 2G für Hotels in Bayern

Geschäftsreisende dürfen in bayerischen Hotels übernachten, wenn Sie bei der Ankunft und dann alle 72 Stunden einen negativen PCR-Test vorlegen. Jugendliche ab 12 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden, ist es erlaubt, touristisch mit ihren Familien zu übernachten, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. BR

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