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11. Februar 2014 | 16:14 Uhr
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Manche Berufskleidung kann steuerlich abgesetzt werden:

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Manche Berufskleidung kann steuerlich abgesetzt werden: In Ausnahmefällen wird neben schwarzen Hosen und Röcken für Gastronomieangestellte auch zivile Kleidung als typische Berufsbekleidung anerkannt. Blusen und Anzüge gehen hingegen bei den Finanzämtern nur selten durch. blmedien.de