Brüsseler Verbraucherschutz-Schildbürger
Im Rahmen der „Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" müssen seit 9. Januar auch Hotels weitere, besondere Hinweispflichten in ihren Internetauftritt einbauen, sofern sie eine Online-Buchungsmöglichkeiten anbieten. Blöd nur, dass die "Online-Streitbeilegungsplattform" nicht vor dem 15. Februar an den Start gehen wird. An der Verpflichtung der Hoteliers, den Link auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, ändert das allerdings nichts. Hotelverband Deutschland