Krachmacher:
Krachmacher: Richter haben manchmal sonderbare Denkweisen. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die von einer Gemeinde auferlegten Lautstärkebegrenzer für ein Restaurant für rechtswidrig erklärt. Zwar könne die Stadt einen maximalen Lärmpegel festlegen. Wie der Gastronom ihn einhält, ist aber seine Sache. AHGZ