Unbekömmlich:
Unbekömmlich: Schauen Sie sich doch mal Ihre Barkarte etwas genauer an und streichen Sie das Wort "bekömmlich" besser raus. Das kann Ihnen Geld und Ärger ersparen. Denn der "Verband Sozialer Wettbewerb" hat vor Gericht durchgesetzt, dass mit diesem Wort nicht für Alkoholika geworben werden darf. Wohl bekomm's.