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15. Januar 2014 | 14:06 Uhr
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Berlin erleichtert es, den geschäftlichen Zweck einer Reise

Berlin erleichtert es, den geschäftlichen Zweck einer Reise nachzuweisen: Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber das Zimmer bucht, die Rechnung bezahlt oder eine Bestätigung über die Dienstreise ausstellt, um die Tourismusabgabe zu vermeiden. vdr-service.de

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