Das Finanzamt darf die Umsatzsteuer für Hotelparkplätze nicht einfach pauschal schätzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kritisierte eine Berechnung, bei der die angenommene Nutzung höher war als die Zahl der Stellplätze. Zudem blieben Restaurantgäste und Fahrgemeinschaften unberücksichtigt. Das Finanzgericht muss nun prüfen, ob die Parkplatznutzung überhaupt als extra Leistung zu versteuern ist.FlotteBFH