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4. Juli 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

EU-Gericht entscheidet für A&O und gegen Berlin

Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) betreibt in Berlin ein Hostel. Die Stadt Berlin hat diese Immobilie der DJH pachtfrei überlassen. Dagegen hatte A&O geklagt und das Gericht der Europäischen Union hat im Urteil vom 20. Juni der Klage stattgegeben. Jetzt folgt ein förmliches Prüfverfahren durch die EU. AHGZ

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