EU-Gericht entscheidet für A&O und gegen Berlin
Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) betreibt in Berlin ein Hostel. Die Stadt Berlin hat diese Immobilie der DJH pachtfrei überlassen. Dagegen hatte A&O geklagt und das Gericht der Europäischen Union hat im Urteil vom 20. Juni der Klage stattgegeben. Jetzt folgt ein förmliches Prüfverfahren durch die EU. AHGZ