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EU-Gericht stoppt Booking-Übernahme von Etraveli

Rückschlag für Booking, Erfolg für die unabhängige Hotellerie: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Veto der Europäischen Kommission gegen die geplante Übernahme von Etraveli durch Booking Holdings bestätigt. Damit bleibt der 1,63 Milliarden Euro schwere Deal untersagt.

Das EU-Gericht hat die Untersagung der geplanten Übernahme der schwedischen Etraveli Group durch Booking Holdings bestätigt. Die EU-Kommission hatte den Zusammenschluss 2023 untersagt und argumentiert, die Transaktion hätte Bookings bereits starke Position im Markt für Online-Reisebüros mit Schwerpunkt Hotelbuchungen weiter gefestigt. Das Gericht wies nun die Einwände von Booking gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter zurück.

Nach Einschätzung der Richter hätte die Übernahme von Etraveli, einem führenden europäischen Anbieter für Online-Flugbuchungen, die dominante Stellung von Booking im Hotelgeschäft weiter gestärkt. Die Kommission habe dies bei ihrer Prüfung zutreffend berücksichtigt. Booking hatte dagegen unter anderem geltend gemacht, die EU-Kommission habe ihre eigenen Regeln zur Fusionskontrolle nicht eingehalten und den falschen rechtlichen Maßstab angewandt.

Booking wollte mit dem Zukauf sein Angebot um Flüge erweitern

Für Booking ist der Rechtsstreit damit noch nicht zwingend beendet. Das Unternehmen kündigte an, das Urteil zu prüfen und eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof in Betracht zu ziehen. Booking zeigte sich in einem ersten Statement enttäuscht. Man sei mit dem Urteil "nicht einverstanden" und halte "die Bewertung der Kommission weiterhin für sachlich und rechtlich falsch".

Zur Booking Holding gehören unter anderem Booking.com, Priceline, Agoda und Rentalcars. Etraveli, das dem Finanzinvestor CVC Capital Partners gehört, betreibt unter anderem die Buchungsplattformen Gotogate und Mytrip sowie den Airline-Content-Anbieter TripStack. Mit dem Urteil bleibt die geplante Verbindung der beiden Unternehmen vorerst untersagt.

Pascal Brückmann