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17. September 2024 | 08:19 Uhr
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Gericht weist Überbrückungshilfen-Klage von Dorint ab

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels

Visionär und Top-Speaker Dietmar Dahmen inspiriert mit radikaler Kundenzentrierung und Transformation. Entdecken Sie, wie Hotels den „Hai des Wandels“ sicher reiten. Live beim QR REDEBEDARF „NextGuest: data. travel. future.“ am 23. Oktober 2025 in Frankfurt – kostenfrei für Hoteliers! Information & Anmeldung  

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Köln. Die Kläger hatten darin eine Benachteiligung gegenüber kleineren Unternehmen gesehen. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt werden. Süddeutsche

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