Gericht weist Überbrückungshilfen-Klage von Dorint ab
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Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller sei rechtmäßig gewesen, erklärte das Verwaltungsgericht Köln. Die Kläger hatten darin eine Benachteiligung gegenüber kleineren Unternehmen gesehen. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt werden. Süddeutsche