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16. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Haumann-Urteil: Kläger erwägen Gang zur nächsten Instanz

Das Landgericht Bad Kreuznach hat entschieden, dass die Wiederwahl Gereon Haumanns als Präsident des Dehoga Rheinland-Pfalz bis 2029 rechtmäßig war. Die Klägergemeinschaft neigt dazu, das Urteil durch das Oberlandesgericht prüfen zu lassen. Man werde darin von anderen Berufsverbänden bestärkt, da das Urteil "ansonsten weitreichende Folgen für das deutsche Vereins- und Verbandsrecht hat", erklärt Matthias Ganter von der Klägerseite. AHGZ

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