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27. Juli 2015 | 09:56 Uhr
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Mailen

Hotels müssen Roomnight-Voucher trotz Insolvenz einlösen:

Hotels müssen Roomnight-Voucher trotz Insolvenz einlösen: Der Gutscheinbieter sei nur als Mittler tätig gewesen, der Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotelbetreiber gelte, teilte die Insolvenzverwalterin mit. Dies habe schon ein Urteil des Amtsgericht Norderstedt vom April 2014 deutlich gemacht. Hottelling