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27. Februar 2014 | 11:43 Uhr
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Mailen

In den Gaststätten in Nordrhein-Westfalen dürfen E-Zigaret

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ETL ADHOGA

Cash war gestern?

In Folge #118 von „ETL ADHOGA informiert“ spricht Erich Nagl mit Steuerberater Sebastian Schmidt über aktuelle Pflichten zur Kassenführung, Kartenzahlung & Co. – kompakt, praxisnah und relevant für die Hotellerie! 

In den Gaststätten in Nordrhein-Westfalen dürfen E-Zigaretten geraucht werden: Ein Kölner Gericht hat einem Wirt Recht gegeben, der seinen Gästen das Rauchen elektrischer Zigaretten nicht verbieten wollte. Bisher mangelt es an klaren Regelungen zu den E-Glimmstängeln. spiegel.de

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