Keine Entschädigung für Adlon-Erben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag entschieden, dass die Forderung der Adlon-Erben nach Entschädigung nicht rechtens sei und deren Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Kläger habe es neue Beweise gegeben, dass sie Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen seien. Diese Beweise bewertete das Gericht jedoch als nicht ausreichend. Tagesspiegel