Keine generelle Maskenpflicht für Service in Außenbereichen
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Der Dehoga Bayern hatte eine Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterstützt und sieht nach dem Beschluss die Möglichkeit, dass "ein Betreiber im Einzelfall sein eigenes Hygienekonzept so ausgestalten kann, dass er die Maskenpflicht für sein Personal im Außenbereich aufhebt". Dabei müsse derzeit darauf geachtet werden, dass Servicekräfte im Innenbereich weiter Masken tragen. Hogapage