Neuer Mindestlohn in der Zeitarbeit ab November

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E-Rechnung - Ihr Leitfaden für die Hotellerie
In dieser Ausgabe: Die E-Rechnung kommt ab 2025. Was bedeutet das für Gastronomie und Hotellerie? Wir geben einen kompakten Überblick: Was gilt schon, was kommt bis 2028 – und welche Schritte Betriebe jetzt zur Umstellung einleiten sollten.
Ab dem 1. November gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte von 14 Euro je Stunde. Sie erhöht sich per 1. März auf 14,53 Euro. Die Regelung beruht auf einer Rechtsverordnung, die für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeitnehmer gilt. Der Tarifausschuss des Arbeitsministeriums hatte der Bestimmung am 15. Oktober zugestimmt. Arbeitsministerium