Vorsicht mit nachträglichen Kreditkarten-Abbuchungen

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Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Ein Hotel hat einer Urlauberin den Diebstahl von sechs Polstern vorgeworfen und deswegen 210 Euro über die hinterlegte Kreditkarte eingezogen. Solch ein Vorgehen komme öfter vor, obwohl es unzulässig sei, sagt die Europäische Verbraucherzentrale. Das Hotel müsse den Diebstahl beweisen und darlegen, wie es auf den Schadensbetrag komme. ORF