Ein Hotel im Oberallgäu muss nicht für Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk haften. Eine Frau war auf ihrem Hotelbalkon von einem Feuerwerkskörper getroffen und schwer verletzt worden. Laut Landgericht Kempten musste die Betreiberin privates Feuerwerk weder verbieten noch davor warnen. Das Urteil ist nach einer Entscheidung des OLG München rechtskräftig.Kreisbote