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29. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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Mailen

Gericht erlaubt Verbot von Kurzzeitwohnungen in Zürich

Zürich darf Business Apartments und professionelle Airbnbs in Wohnzonen weitgehend verbieten. Das Schweizer Bundesgericht wies die Beschwerden von vier Unternehmen ab und bestätigte ein hohes öffentliches Interesse am Schutz des Wohnraums. Ab Herbst sollen Nutzungsänderungen strenger geprüft und bestehende Temporärwohnungen teils zurückgeführt werden. Anbieter müssen mit Rückbauten und neuen Auflagen rechnen. Stadt Zürich

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