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14. Juni 2016 | 09:00 Uhr
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Mailen

Gericht nickt Dortmunder Bettensteuer ab

Die Richter monierten allerdings die umfassende Erhebung von Daten und deren Weitergabe an die Stadt. Das sei rechtswidrig und es müsse nachgebessert werden. Die gesamte Satzung würde dadurch aber nicht ungültig.