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18. Mai 2020 | 07:00 Uhr
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Großzügige Regelung für Münchens Außengastronomie

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Bereiche der Außengastronomie vergrößert werden dürfen, beispielsweise vor die Nachbarhäuser oder auf Parkplätze. Eine Verschmälerung der Bürgersteige ist nicht erlaubt. Hogapage

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