Großzügige Regelung für Münchens Außengastronomie
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Bereiche der Außengastronomie vergrößert werden dürfen, beispielsweise vor die Nachbarhäuser oder auf Parkplätze. Eine Verschmälerung der Bürgersteige ist nicht erlaubt. Hogapage