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24. April 2014 | 16:12 Uhr
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Mailen

Hamburger Finanzgericht weist Bettensteuer-Klage ab: 

Hamburger Finanzgericht weist Bettensteuer-Klage ab: Da es sich um eine örtliche Aufwandssteuer handele und Hamburg ein solches Gesetz erlassen dürfe, sei die Einführung der Steuer verfassungskonform, urteilten die Richter. Der Hamburger Dehoga und die beiden Kläger im Musterprozess reagierten enttäuscht. ndr.de