Keine Maske für geimpfte Beschäftigte in Baden-Württemberg
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Geimpfte oder genesene Mitarbeiter in Betrieben, in denen die 2G-Regel gilt, können auf eine Corona-Schutzmaske verzichten, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Darauf haben sich Sozialminister Manne Lucha (Grüne) und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink geeinigt. Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, sagte Lucha. Hogapage