Schweizerhof in Luzern bleibt in Tourismuszone
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Hoteleigentümer abgewiesen. Ihrer Ansicht nach mindert die Zuordnung den Wert des Hauses, weil die Auflagen für das Hotel bedeutet. Außerdem seien nicht alle Hotels der Stadt dem Bereich zugeteilt, wodurch eine Ungleichbehandlung entstünde.