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16. September 2013 | 11:08 Uhr
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Baustellenlärm kann Miete oder Pacht mindern:

Baustellenlärm kann Miete oder Pacht mindern: Weil die Rechtslage komplex ist, sollten Hoteliers im Mietvertrag mögliche Beeinträchtigungen durch Nachbarn oder den Vermieter eindeutig regeln. Bei Standardvereinbarungen bleibt meist nur eine gerichtliche Rückforderung. ahgz.de

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