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20. März 2013 | 13:30 Uhr
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Mailen

Chefs müssen sich in Zeugnissen nicht bei ausscheidenden Mi

Chefs müssen sich in Zeugnissen nicht bei ausscheidenden Mitarbeitern bedanken: Das ist zwar landläufige Praxis, ein Rechtsanspruch auf Ihren Dank besteht jedoch nicht, so das Bundesarbeitsgericht. dmm.travel

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