Corona-Arbeitsschutzregeln und Testpflicht
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Ab dem 20. April müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wöchentlich mindestens einen Corona-Test anbieten, für Personen mit häufigen Kundenkontakten mindestens zwei. Grundsätzlich soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden, auch in Kantinen und Pausenräumen. Wo immer möglich, ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Arbeitgeber müssen für regelmäßiges Lüften sorgen und eine ausreichende Handhygiene am Arbeitsplatz sicherstellen. AHGZ, BR