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25. Juni 2015 | 12:36 Uhr
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Ferienjobs nie ohne Vertrag:

Ferienjobs nie ohne Vertrag: Schulpflichtige ab 15 Jahren dürfen nur vier Wochen im Jahr in den Ferien Geld verdienen. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist tabu. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf 30 Minuten Pause. 16-Jährige dürfen unter der Woche in der Gastronomie bis 22 Uhr eingesetzt werden. Ab 18 Jahren gilt der Mindestlohn. Pregas

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