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24. April 2025 | 20:51 Uhr
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Mailen

Haftungsschutz für Geschäftsführer und andere Führungskräfte

Fehlentscheidungen oder Pflichtverstöße können hohe Schäden verursachen. Führungskräfte können dafür unter Umständen in Regress genommen werden – mit weitreichenden Folgen für deren Privatvermögen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, auch Directors-and-Officers-Versicherung genannt, bietet entsprechenden Schutz. Die Versicherung wirkt im Innenverhältnis gegen das eigene Unternehmen und im Außenverhältnis gegen Geschäftspartner und Behörden. Nicht versichert sind Vorsatz und wissentliches Fehlverhalten. Tophotel

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