1. Oktober 2026 | 15:59 Uhr
Hotels haften beim Arbeitsschutz von Zeitarbeitern
Hotels tragen beim Einsatz von Zeitarbeitskräften gemeinsam mit dem Zeitarbeitsunternehmen Verantwortung für den Arbeitsschutz. Leiharbeitskräfte haben Anspruch auf dieselben Sicherheitsstandards wie die Stammbelegschaft. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten vor dem Einsatz zu klären und verbindlich zu regeln.Gastgewerbe-Magazin