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14. Oktober 2021 | 16:00 Uhr
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Mailen

Kein Lohn für Minijobber bei coronabedingter Schließung

Justitia

Arbeitgeber tragen nicht das Betriebsrisiko, wenn sie ihre Betriebe nach allgemeiner Lockdown-Verordnung schließen mussten, entschied das Bundesarbeitsgericht. Es gibt für die Zeit des Lockdowns auch keine Verpflichtung der Arbeitgeber, das Entgelt an Minijobber weiter zu zahlen. Zeit

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