Kein Lohn für Minijobber bei coronabedingter Schließung

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Arbeitgeber tragen nicht das Betriebsrisiko, wenn sie ihre Betriebe nach allgemeiner Lockdown-Verordnung schließen mussten, entschied das Bundesarbeitsgericht. Es gibt für die Zeit des Lockdowns auch keine Verpflichtung der Arbeitgeber, das Entgelt an Minijobber weiter zu zahlen. Zeit