Kostenloses Parkplatzangebot ist steuerlich nicht begünstig
Kostenloses Parkplatzangebot ist steuerlich nicht begünstigt: Es gehört laut Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtnichts nicht unmittelbar zur Vermietung von Wohn- und Schlafräumen. Deshalb müsse der Parkplatz in der Umsatzsteuererklärung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Haufe