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Kostenloses Parkplatzangebot ist steuerlich nicht begünstig

Kostenloses Parkplatzangebot ist steuerlich nicht begünstigt: Es gehört laut Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtnichts nicht unmittelbar zur Vermietung von Wohn- und Schlafräumen. Deshalb müsse der Parkplatz in der Umsatzsteuererklärung mit 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.