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29. Januar 2013 | 14:18 Uhr
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Mailen

Leiharbeiter zählen beim Kündigungsschutz in kleinen Betri

Leiharbeiter zählen beim Kündigungsschutz in kleinen Betrieben mit: Arbeiten in einem Unternehmen insgesamt mehr als zehn Angestellte, gelten die Bestimmungen des Gesetzes, entschied das Bundesarbeitsgericht impulse.de

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