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21. Juli 2020 | 07:00 Uhr
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Neueinstellungen sind auch während Kurzarbeit möglich

Für eine Neueinstellung während im Betrieb Mitarbeiter in Kurzarbeit sind, müssen zwingende Gründe vorliegen, wie etwa die Einstellung einer Fachkraft, ohne die die Fortführung des Betriebes nicht möglich wäre oder auch die Einstellung oder Übernahme von Auszubildenden. Sorgfalt ist dabei Pflicht, denn bei einem Fehler droht die Rückzahlung des Kurzarbeitergeldes. Tageskarte