News für die Hotellerie

Saalvermietungen an unliebsame Gäste können nur bei falsch

Saalvermietungen an unliebsame Gäste können nur bei falschen Angaben gekündigt werden: Die politische Einstellung ist hingegen kein Aufhebungsgrund. Vorbeugend hilft eine Klausel, wonach extremistische, rassistische, pornographische und andere vom Hotelier nicht erwünschte Vereinigungen oder Verhaltensweisen zur Kündigung berechtigen.