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Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung:

Sexuelle Belästigung rechtfertigt fristlose Kündigung: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Kündigungsschutzklage eines Angestellten ab, den sein Arbeitgeber wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne vorherige Abmahnung entlassen hatte.