20. September 2026 | 13:34 Uhr
TV-Versorgung im Hotel rechtssicher gestalten
Was müssen Hoteliers bei der TV-Versorgung ihrer Gäste beachten? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München bringt Klarheit: Wer frei empfangbare Programme über eine hoteleigene Kabelanlage weiterleitet, benötigt dafür Nutzungsrechte. Eine Gema-Lizenz kann diese abdecken. Wichtig ist zudem: Empfangsgerät, Signalweiterleitung und Nutzungsart müssen vom Lizenzumfang erfasst sein.Tophotel