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23. Januar 2013 | 15:23 Uhr
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Was bei der Arbeit mit Behinderten zu beachten ist:

Was bei der Arbeit mit Behinderten zu beachten ist: Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen eine Quote erfüllen oder Ausgleich zahlen. Arbeitsagentur und Integrationsamt zahlen Zuschüsse, wenn die Firma Schwerbehinderte einstellt. Allerdings muss das Amt einer Kündigung zustimmen. impulse.de