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7. Januar 2013 | 21:00 Uhr
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Website-Betreiber müssen auf Anfragen in einer Stunde reagi

Website-Betreiber müssen auf Anfragen in einer Stunde reagieren: Neben der E-Mail-Adresse sollte das Impressum eine Möglichkeit zur "schnellen elektronischen Kontaktaufnahme" bieten, zum Beispiel ein Formular oder Telefonnummer, entschied das Landgericht Bamberg. internetworld.de

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