Website-Betreiber müssen auf Anfragen in einer Stunde reagi
Website-Betreiber müssen auf Anfragen in einer Stunde reagieren: Neben der E-Mail-Adresse sollte das Impressum eine Möglichkeit zur "schnellen elektronischen Kontaktaufnahme" bieten, zum Beispiel ein Formular oder Telefonnummer, entschied das Landgericht Bamberg. internetworld.de