Möglicherweise tritt die Gebäudeversicherung ein, bei Vandalismusschäden am Gebäude selbst oder die Hausratversicherung, wenn die Vandalismusschäden den Hausrat betreffen. Ob die Versicherung zahlt, ist vom konkreten Vertragsinhalt abhängig, schreibt Hogapage. Grundsätzlich sei Vandalismus laut dem IHA nur bei Einbruch und Diebstahl mitversichert. Darüber hinaus gehende "mutwillige Beschädigungen" könnten nur über eine sogenannte Allgefahrenversicherung zusätzlich versichert werden.
