News für die Hotellerie

Worauf bei einer Nebentätigkeit zu achten ist

Grundsätzlich verboten ist eine Nebentätigkeit nur für Beamte. Für Angestellte wird es dann kritisch, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt oder wenn eine Tätigkeit während der Hauptarbeitszeit, im Urlaub oder bei einer Krankschreibung ausgeübt wird.