So neugierig müssen Gastgeber sein
Um nach dem Shutdown wieder öffnen zu dürfen, verlangen Bundesländer wie Niedersachsen penible Aufzeichnungen. Laut "Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" müssen Betriebe Namen, Kontaktdaten, Zeitpunkt und Länge des Besuchs dokumentieren. Das Ganze muss drei Wochen aufgehoben werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden könne. Guten Appetit. Heise