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14. Mai 2020 | 07:00 Uhr
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So neugierig müssen Gastgeber sein

Um nach dem Shutdown wieder öffnen zu dürfen, verlangen Bundesländer wie Niedersachsen penible Aufzeichnungen. Laut "Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" müssen Betriebe Namen, Kontaktdaten, Zeitpunkt und Länge des Besuchs dokumentieren. Das Ganze muss drei Wochen aufgehoben werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden könne. Guten Appetit. Heise

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