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9. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Zwangsaufenthalt!

Eine Wienerin hat zwei Eigentumswohnungen über Airbnb vermietet. Infolgedessen gab es ein ständiges Kommen und Gehen und viel Unruhe für die Mitbewohner des Hauses. Diese verklagten die Vermieterin und das Bezirksgericht Wien hatte Verständnis für die Hausbewohner. Die Richter urteilten, dass die Wohnungen mindestens für die Dauer von 180 Tagen vermietet werden müssen. Wiener Zeitung

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