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EU nimmt Booking wegen Betrug und Phishing ins Visier

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Booking nach dem Digital Services Act eröffnet. Im Mittelpunkt stehen mögliche Versäumnisse beim Vorgehen gegen Betrugsfälle und Phishing-Angriffe sowie Fragen zur Kennzeichnung bezahlter Platzierungen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Milliardenstrafe.

Für viele Hotels ist Booking mit der wichtigste Vertriebspartner. Nun geraten die Sicherheits- und Kontrollmechanismen der Plattform in den Fokus der europäischen Aufsichtsbehörden. Die Europäische Kommission hat jetzt ein formelles Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) eingeleitet. Das Ergebnis der Untersuchung ist offen. Die Einleitung des Verfahrens verschafft der Behörde jedoch weitergehende Ermittlungs- und Eingriffsmöglichkeiten.

Die EU prüft drei zentrale Bereiche

Die Kommission konzentriert sich auf drei Themen. Erstens soll geprüft werden, ob Booking Risiken durch betrügerische oder rechtswidrige Angebote ausreichend erkannt und begrenzt hat. Genannt werden unter anderem nicht existierende Unterkünfte, Identitätsmissbrauch und nicht regelkonforme Inserate.

Zweitens untersuchen die Behörden den Umgang mit Phishing-Risiken. Dabei geht es um die Frage, ob die Schutzmaßnahmen von Booking gegen Betrugsversuche ausreichend sind. Im Fokus stehen auch Prozesse rund um Buchungs- und Gästedaten sowie den Nachrichtendienst der Plattform.

Drittens nimmt die Kommission die Kennzeichnung von Werbung unter die Lupe. Hotels können ihre Sichtbarkeit auf der Plattform durch höhere Provisionen steigern. Nun soll geprüft werden, ob Nutzer ausreichend erkennen können, welche Ergebnisse aufgrund von Bezahlung hervorgehoben werden und wer hinter einer Anzeige steht.

Die Betrugsfälle haben sich stark gehäuft

Nach Angaben der EU-Kommission hat Booking selbst von einem starken Anstieg von Betrugsfällen berichtet. Für das erste Halbjahr 2026 wurden demnach 1.072 Betrugsmeldungen mit einem Gesamtschaden von rund 82.000 Euro registriert. Die EU sieht darin Anlass zu einer genaueren Prüfung der Risikobewertung und Gegenmaßnahmen des Unternehmens.

Booking erklärte, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und die Fragen zum Digital Services Act zu beantworten. Das Unternehmen verweist darauf, gemeinsam mit Behörden und Branchenpartnern gegen Online-Betrug und Cyberkriminalität vorzugehen. Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der EU droht Booking.com eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. 

Der Hotelverband IHA begrüßt die Untersuchung durch die EU. Markus Luthe, Geschäftsführer des IHA sagte: "Die Kommission hat endlich ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Digital Service Act eröffnet. Wer den Kanal zum Gast kontrolliert, kann die Verantwortung für dessen Sicherheit nicht einfach auf Hotels und Gäste abwälzen. Sicheres Buchen darf kein Glücksspiel sein."