HRS verzichtet auf Bestpreisklausel:
HRS verzichtet auf Bestpreisklausel: Das Portal wird gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Du?sseldorf keine weiteren Rechtsmittel einlegen und in seinen AGB auf Ratenbindung verzichten. Dennoch werde Gästen, die im Internet ein günstigeres Angebot für gleichwertige Zimmer im gebuchten Hotel fänden, weiterhin die Differenz erstattet. Hottelling