Ukraine-Flüchtlinge brauchen eine Arbeitserlaubnis
Geflüchtete aus der Ukraine haben eine rechtmäßige Einreise- und Aufenthaltserlaubnis. Wenn sie in Deutschland arbeiten wollen, benötigen sie vor Arbeitsbeginn einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis. Dieser kann bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Hogapage