Ukraine-Flüchtlinge brauchen eine Arbeitserlaubnis
Dietmar Dahmen: Reiten Sie den Hai des Wandels
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Geflüchtete aus der Ukraine haben eine rechtmäßige Einreise- und Aufenthaltserlaubnis. Wenn sie in Deutschland arbeiten wollen, benötigen sie vor Arbeitsbeginn einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis. Dieser kann bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Hogapage